Bitte lies dir diese Regeln durch, bevor du dich für die VIECC® Cosplay Championships bewirbst!

 


 

Der VIECC® Cosplay Championships ist eine Feier der gesamten Popkultur, eine handwerkliche Award Show mit Vorausscheidung und Bühnenshow. Alle Kandidaten müssen eine Figur oder ein Element aus der Popkultur aus Comics, Filme & TV-Serien, Videogames, Anime & Manga oder Fantasy darstellen. 

 

 

Jede/r Kandidat muss ein Bewerbungsformular (samt einem aktuellen Foto des Kostüms) zur Prüfung durch das VIECC® Team abgeben. Pro Person darf nur ein Kostüm zum Contest angemeldet werden. BewerberInnen, deren Kostüme genehmigt werden, werden vom VIECC® Team kontaktiert und gelangen somit eine Runde weiter im Wettbewerb. Die Beurteilung erfolgt ausschließlich aufgrund von handwerklicher Ausführung und Qualität der Kostüme der Kandidaten. Im Handel gekaufte Kostüme werden nicht zugelassen!

 

Die ausgewählten Teilnehmer werden vor Ort auf der VIECC® Vienna Comic Con vorab für ihr handwerkliches Geschick abseits der Bühne von einer professionellen Cosplay Jury beurteilt und kämpfen anschließend auf der Hauptbühne um den ersten Platz. Daraufhin treten die besten Teilnehmer in der Finalrunde gegen einander an um den Hauptpreis und den Titel VIECC® Champion of Cosplay zu gewinnen.

 

Alle BewerberInnen müssen eine kurze Kostümbeschreibung an das Team des VIECC® abgeben. Diese wird dann vom Moderator während Ihres Bühnenauftrittes (zwei bis drei Posen) vorgelesen. Sprechen oder das Einspielen von eigener Musik ist nicht erlaubt, da während des gesamten Contest seitens VIECC® ausgewählte Musik laufen wird. Das Zeitlimit pro BewerberIn auf der Bühne ist ca. ein bis zwei Minuten.

 

Der Platz beim VIECC® Cosplay Championships ist beschränkt. Daher wird über die Teilnahme von BewerberInnen auf Basis von Form und Bild der Bewerbung entschieden. Die Teilnahme als Gruppe ist nicht gestattet.

 

Jeder zugelassene Teilnehmer erhält ein Erwachsenen Samstag Ticket für den 23. November 2024 zur Teilnahme an den VIECC® Cosplay Championships.

 

 

Preise

 

Erste Platz: 1.500€ Preisgeld

  • Preisgeld von 1.500€
  • VIECC® Cosplay Championships Trophäne
  • 2 VIP Tickets für die VIECC® 2025
  • Andere Sachpreise und Goodies von unseren Partner

Zweiter Platz:  750€ Preisgeld

  • Preisgeld von 750€
  • VIECC® Cosplay Championships Trophäne
  • 2 Con Tickets für die VIECC® 2025
  • Andere Sachpreise und Goodies von unseren Partner

Dritter Platz: 400€ Preisgeld

  • Preisgeld von 400€
  • VIECC® Cosplay Championships Trophäne
  • 2 Con Tickets für die VIECC® 2025
  • Andere Sachpreise und Goodies von unseren Partner

Judges Choice Awards

  • Werden von den Judges unabhängig von den Platzierung vergeben.
  • VIECC® Cosplay Championships Judges Choice Trophäne
  • Sachpreise und Goodies von unseren Partner

 

 

VIECC® Cosplay Championships Regeln

 

Teilnehmer der von Austrian Exhibition Experts (im Folgenden „AEE“) veranstalteten VIECC® CosplayChampionships (im Folgenden „Der Bewerb“) müssen folgendes einhalten:

 

  1. Alle TeilnehmerInnen tragen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Contest, einschließlich Unterkunft und Reise zum und von der Messe Wien selbst. Alle TeilnehmerInnen benötigen eine gültige Eintrittskarte für die VIECC® Vienna Comic Con für Samstag, den 23.11.2024 welche vom Veranstalter gestellt wird.
  2. Jede/r TeilnehmerIn darf nur einmal am VIECC® Cosplay Championships Contest im selben Kostüm teilnehmen. TeilnehmerInnen dürfen sich nicht mehrfach mit verschiedenen Kostümen registrieren.
  3. Gruppenkostüme sind nicht erlaubt.
  4. Alle TeilnehmerInnen müssen eine schriftliche Beschreibung abgeben, die der Moderator während ihres Auftritts auf der Bühne verliest. Diese kann die Details des Kostüms beschreiben oder eine Geschichte über die Figur erzählen, die es darstellt. Du kannst Angaben über Herstellungsvorgang, Material, benötigte Arbeitsstunden oder andere Details machen, welche die Juroren und Fans beeindrucken könnte. Diese Beschreibung ist auf 150 Wörter beschränkt. Austrian Exhibition Experts (AEE) behält sich das Recht vor, das Vorstellungsmaterial bezüglich Länge und Inhalt zu bearbeiten.
  5. Alle TeilnehmerInnen müssen am Tag des Contest zur handwerklichen Bewertung antreten. Nichterscheinen beim Pre-Judging führt zur Disqualifikation. Bei Annahme teilt AEE Ihnen mit, wann und wo die handwerkliche Beurteilung stattfinden wird. Für den Check-in ist eine am Samstag der VIECC® Vienna Comic Con 2024 gültige Eintrittskarte erforderlich. Ein Erwachsenen Samstag Ticket wird bei der Teilnahme bereitgestellt.
  6. Um die Ähnlichkeit besser beurteilen zu können, ist es empfehlenswert Farbfotos des Original Charakters mit Vorder- und Rückansicht schon mit der Bewerbung abzugeben. Das ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber du könntest eventuell ohne Punkte für Genauigkeit aussteigen, wenn die Juroren nicht mit deiner Rolle vertraut sind. Wir bitten auch ein gedrucktes Ganzkörperbild des Originales/ deiner Rolle mitzubringen.
  7. Elektronische Medien (z. B. CDs) werden ebenso wenig akzeptiert wie das Mitbringen eines Laptops oder Video-Abspielgerätes (z. B. iPod) zur Vorausscheidung. Während der Bewertung sind keine Sketche auf der Bühne erlaubt.
  8. Auf der Bühne sind keine Obszönitäten erlaubt. Das gilt auch für Aussagen auf Schildern oder Kleidungsstücken. Wer das missachtet, kann vom Contest ausgeschlossen werden.
  9. Auf der Bühne oder während der Bewertung sind keine politischen oder religiösen Aussagen erlaubt. Wer das missachtet, kann vom Contest ausgeschlossen werden.
  10. Kostüme dürfen folgende Dinge nicht bewerben: Alkohol, illegale Drogen, Tabak, Waffen (oder den Gebrauch des Vorgenannten), Aktivitäten, die nicht sicher oder gefährlich erscheinen, politische Programme oder Nachrichten irgendwelcher Art.
  11. Kostüme dürfen nicht obszön, diskriminierend oder anstößig sein und keine Form von Hass oder Hassgruppen befürworten.
  12. Kostüme dürfen weder die VIECC® Vienna Comic Con und deren Produkte noch andere Personen, Produkte oder Unternehmen verleumden, falsch darstellen oder abschätzige Bemerkungen über diese enthalten.
  13. Kostüme dürfen nicht Mitteilungen oder Bilder kommunizieren, die nicht zum positiven Image und/oder Wohlwollen passen, mit der VIECC® assoziiert werden möchte.
  14. Kostüme dürfen keinerlei Gesetzesbruch darstellen oder selbst sein.
  15. Bitte sehe davon ab, Substanzen zu tragen, die möglicherweise Kostüme anderer TeilnehmerInnen stören. Wenn du Körperbemalung oder Make-Up trägst, dann achte darauf, dass diese nicht mit anderen in Berührung kommt. Hinterlasse nichts auf der Bühne, das andere Kostüme beschädigen könnte. Am besten du hinterlässt gar nichts auf der Bühne.
  16. Keine Nacktheit. Alle Kostüme sollten genug verhüllen, um in der Öffentlichkeit getragen werden zu können und sollten geschmackvoll für eine familienfreundliche Veranstaltung sein. Blut, Gewaltdarstellungen oder andere anstößige Elemente können nach Beurteilung durch die JurorInnen oder dem VIECC® Personal Anlass für eine Disqualifizierung sein.
  17. TeilnehmerInnen sind für ihr Hab und Gut selbst verantwortlich. Wir sind nicht in der Lage, dafür einen sicheren Aufbewahrungsort bereitzustellen. Wir empfehlen, eine Begleitperson mitzunehmen, die sich um deine Sachen kümmert. An der Messe Wien gibt es eine Gepäckaufbewahrung.
  18. Alle TeilnehmerInnen können wegen Nichteinhaltung einer dieser Regeln von der Bewerbsleitung, von VIECC-Personal oder offiziellen KostümjurorInnen disqualifiziert werden. Alle Entscheidungen der JurorInnen sind endgültig.
  19. Vorgefertigte, im Handel gekaufte Kostüme sind von der Teilnahme am VIECC® Cosplay Championships Contest ausgeschlossen. Alle Kostüme müssen von ihren TrägerInnen hergestellt worden sein.  Ein Teil des Kostüms (z. B. Catsuit, Strumpfhose oder Schuhe) darf aus gekauften Fertigprodukten bestehen, mindestens 60 % des Kostüms sollte der Schöpfer des Kostüms jedoch selbst hergestellt haben. Wenn du starke Veränderungen an einer im Handel gekauften Kleidung vorgenommen hast und damit am Contest teilnehmen möchtest, musst du im Vorfeld erklären, welche Änderungen das waren und welche Arbeitsschritte in diesen Änderungen nötig waren. Unveränderte im Handel gekaufte Zusammenstellungen von Kleidungsstücken zur Darstellung einer Figur oder einer „Kostümierung“ sind NICHT erlaubt. 
  20. Elektrische Anschlüsse werden nicht zur Verfügung gestellt. Wenn dein Kostüm Elektrizität benötigt, muss dies Teil des Kostümdesigns sein.
  21. Flügel, große Requisiten oder große Kostüme sind gut, aber wenn dein Kostüm mehr als 2,5 Meter hoch oder 1,5 Meter breit ist, könntest du Schwierigkeiten haben, durch die Türen zu kommen. Gestalte daher Flügel und andere Teile, die dein Kostüm so groß machen, nach Möglichkeit abnehmbar. Wir haben kein Limit bezüglich der Größe von Kostümen oder Requisiten, aber bitten dich, während deines Auftritts vorsichtig und aufmerksam zu sein. Du haftest für JEDE Beschädigung an Bühne, Beleuchtung, technischen Aspekten, Messeeigentum und Eigentum von anderen.
  22. Dein Kostüm muss Bewegung mit begrenzter Unterstützung ermöglichen. Dein Kostüm darf deine Fähigkeit auf die Bühne zu kommen und wieder zurück nicht behindern. Darüber hinaus, kann dein Kostüm nicht auf der Bühne gebaut werden.
  23. HAVE FUN!
  24. Alle Teilnehmer müssen 18 oder älter sein um am Wettbewerb teilzunehmen.
  25. Alle TeilnehmerInnen, die es in die Vorausscheidung schaffen, müssen für die Teilnahme am Contest eine Einwilligungs-/Verzichts-/Freigabe-Erklärung unterschreiben.
  26. Freigabe: Die Inanspruchnahme des Preises erfolgt auf eigene Gefahr. GewinnerInnen verpflichten sich durch die Annahme eines Preises, AEE sowie ggf. dessen direkte und indirekte Tochtergesellschaften, Lieferanten, Vertriebspartner, Werbe- oder PR-Agenturen und Preis-Stifter und alle zugehörigen Muttergesellschaften sowie die Bediensteten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter dieser Unternehmen schad- und klaglos zu halten von allen Forderungen oder Klageansprüchen, unter anderem wegen Körperverletzung, Tod, Beschädigung oder Verlust von Eigentum, die aus der Teilnahme am Contest entstanden sind oder aus Erhalt bzw. Missbrauch eines Preises. Der Gewinner hat sich der Hausordnung und den Bedingungen des Veranstalters zu unterwerfen.
  27. AEE behält sich das Recht vor, den Contest oder jeden Teil davon abzusagen, auszusetzen und/oder modifizieren, wenn Betrug, technisches Versagen, höhere Gewalt oder irgendein anderer Faktor außerhalb der Kontrolle von AEE nach alleinigem Ermessen von AEE die Integrität oder den ordentlichen Ablauf des Contest beeinträchtigt. AEE behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle Personen zu disqualifizieren, von denen es annimmt, dass sie den Zutrittsprozess oder den Ablauf des Contest manipulieren oder die den offiziellen Regeln dieser oder irgend einer anderen Veranstaltung zuwider handeln oder die sich unsportlich oder störend verhalten. Jeder Versuch irgendeiner Person, den legitimen Betrieb des Contest zu unterminieren kann zusätzlich eine Verletzung österreichischer Gesetze darstellen und AEE behält sich für den Fall des Versuchs das Recht vor, von solchen Personen im gesetzlich zulässigen Ausmaß Entschädigung einzufordern. Die Nicht-Durchsetzung einer Bestimmung dieser offiziellen Regeln durch AEE setzt die betreffende Bestimmung nicht außer Kraft.
  28. Haftungsbeschränkung: AEE haftet nicht für: (1) falsche oder ungenaue Angaben, unabhängig davon, ob diese durch Teilnehmer, Schreib- oder Druckfehlern oder von im Zusammenhang mit dem Contest verwendeter Ausrüstung oder Software verursacht wurden; (2) technische Gebrechen jedweder Art wie insbesondere Fehlfunktionen, Unterbrechungen oder Abschaltungen von Telefonleitungen oder der Netzwerkhard- bzw -software; (3) unautorisierte Eingriffe in den Zutrittsprozess oder den Bewerb selbst; (4) technische oder menschliche Fehler, die in der Verwaltung des Bewerbs oder in der Verarbeitung der Einreichungen auftreten können; (5) jedwede Verletzung von Personen oder Vermögenschäden, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise durch die Teilnahme einer Person an dem Bewerb oder durch die Inanspruchnahme des Preises sowie durch dessen Missbrauch verursacht wurden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Sollte die Bewerbung eine(r) TeilnehmerIn aus irgendwelchen Gründen nachweislich irrtümlich gelöscht, verloren sonst wie zerstört worden sein, bleibt dem Teilnehmer nur, eine erneute Bewerbung abzuschicken, sofern dies möglich ist. Sollte der Bewerb oder ein Teil davon aus welchen Gründen auch immer abgebrochen werden, kann AEE nach alleiniger eigener Entscheidung den Preis auch durch Ziehung aus allen bis zum Abbruch des Bewerbs eingegangenen gültigen Bewerbungen vergeben.
  29. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, AEE gegen sämtliche Schadenersatzansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten die aus ihrer Teilnahme am Bewerb sowie aus Vor- oder Nachbearbeitungsarbeiten erwachsen (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz durch AEE ausgeschlossen). TeilnehmerInnen sind ferner haftbar für alle von ihnen AEE zugefügten Schäden und für alle durch ihr Kostüm verursachten Schäden am Veranstaltungsort (z. B. durch Feuer, Explosion, entweichende Flüssigkeiten oder Dämpfe) sowie Verletzungen von Dritten; dies gilt auch für Beschädigungen an zum Bewerb mitgebrachtem Eigentum der TeilnehmerInnen oder Dritter. TeilnehmerInnen dürfen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht mit tatsächlichen oder behaupteten Gegenforderungen aufrechnen.
  30. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Für alle Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, einschließlich jener über das Zustandekommen dieses Vertrages wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes Wien vereinbart. Die Bestimmungen des § 14 KSchG über den Gerichtstand von Konsumenten bleiben hiervon unberührt.
  31. Sämtliche waffenförmigen Requisiten müssen der Waffenrichtlinie der VIECC® entsprechen, die wie folgt lautet: Folgende Gegenstände sind auf der VIECC® generell verboten:

 

  1. Funktionsfähige Feuerwaffen (einschließlich Soft-Air-Waffen, Luftdruckgewehre oder -pistolen, Spielzeugpistolen, Paintball-Gewehre und Gaspistolen)
  2. Realistische Feuerwaffenattrappen (einschließlich Nachbauten, Nachempfindungen oder Spielzeug, die für funktionsfähige Feuerwaffen gehalten werden könnten)
  3. Funktionsfähige Projektilwaffen (einschließlich Blasrohre, Armbrüste, Pfeil und Bogen, Luftschlangenspray, Schleudern, Wasserballone und Wasserpistolen)
  4. Waffen mit geschärften Metallklingen (einschließlich Äxte, Dolche, Klappen, Messer, Kunai, Shuriken, Schwerter, Stockdegen und Klappmesser)
  5. Sprengstoffe (einschließlich Knall- und Feuerwerkskörper)
  6. Chemische Waffen (einschließlich Streitkolben und Pfefferspray)
  7. Stumpfe Waffen (einschließlich Schlagringe, Knüppel und Nunchaku)
  8. Harte waffenförmige Requisiten (einschließlich Requisiten aus Metall, Glasfaser und Glas)
  9. Instrumente, die einen exzessiven Lärm verursachen, wie Vuvuzelas
  10. Senfspray

 

Waffenförmige Requisiten aus Karton, Schaumstoff, Holz oder anderen leichten Materialien sind erlaubt. Feuerwaffenähnliche Requisiten sind erlaubt, sofern sie nicht mit echten Waffen verwechselt werden können. Der Lauf jeder feuerwaffenähnlichen Requisite muss mit einer auffallend gefärbten Kappe verschlossen sein. Bogen als Requisite sind erlaubt, sofern sämtliche Pfeile weiche Spitzen haben.

 

 

 

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Wenn du Fragen bezüglich den VIECC® Cosplay Championshipshast, dann kontaktiere uns bitte via comiccon@expo-experts.at