Regeln für den

VIECC® DACH COSPLAY CUP

VIECC® DACH COSPLAY CUP

Bitte lies dir diese Regeln durch, bevor du dich für die Qualifikation bei der VIECC® 2024 und für den VIECC® DACH Cosplay Cup S1 bewirbst!

DACH Qualifikation bei der VIECC® 2024

Die wichtigsten Regeln

Die Regeln im Detail

Allgemein DACH Cosplay Cup S1 Regeln

Teilnehmer der von Austrian Exhibition Experts (im Folgenden „AEE“) veranstalteten VIECC® DACH Cosplay Cup S1 (im Folgenden „Der Bewerb“) müssen folgendes einhalten:

Allgemeine Regeln

  1. Die ersten Season vom VIECC® DACH Cosplay Cup geht von Nov 2024 bis Nov 2025.
  2. Der VIECC DACH Cosplay Cup hat die Performance im Fokus.
  3. Das Finale der Season 1 wird auf der VIECC 2025 auf der Main Stage abgehalten.
  4. Bei teilnehmenden Partner Convention können sich Teams für das Finale qualifizieren.
  5. Um bei den Partner Convention teilnehmen zu können, muss das Team nachweise, dass es einen dauerhaften Aufenthalt oder Wohnsitz im teilnehmenden Land hat.
  6. Die Teilnehmer müssen 18 sein, um an einer Qualifikation teilzunehmen.
  7. Die Teilnehmer stimme zu, dass beim Finale auf der VIECC 2025 und bei den Partner Qualifikations-Wettbewerbe fotografiert und gefilmt werden können und dass dieses Material für Promotionzwecke bei der VIECC und den Partner Events genutzt werden können.
  8. Die Partner Events können leicht angepasste oder eigene Regeln haben, die sich an unseren orientieren. Wichtig: Für das Finale 2025 müssen unseren Regeln eingehalten werden.
  9. Beim Finale setzt sich die Gesamtbewertung aus folgenden zusammen: 60% Performance und 40% Kostüme.
  10. Teilnahme an DACH Cup ist nur als Duo möglich.
  11. Das Duo muss in derselben Konstellation von der Qualifikation am Finale antreten.

Regeln zum Auftritt beim Finale

  1. Diese Regeln gelten für die Qualifikation bei der VIECC® 2024 und beim Finale 2025.
  2. Partnerevents können abgeänderte oder angepasste Regeln haben.
  3. Die Auftritte müssen auf Deutsch abgehalten werden.
    1. Die Nutzung von Dialekten ist möglich. Beachtet nur, dass die Jury meisten regional oder deutschsprachig sein wird. Es kann bei Dialekt Nutzung zu „Lost in Translation“ führen. Heißer Tipp: Es gibt eine Videoleinwand, nutzt die!
  4. Für das Finale bieten wir den Teams die Nutzung von Musik und Videos auf der Leinwand an.
  5. Auf der Bühne sind keine Obszönitäten erlaubt. Das gilt auch für Aussagen auf Schildern oder Kleidungsstücken. Wer das missachtet, kann vom Contest ausgeschlossen werden.
  6. Auf der Bühne oder während der Bewertung sind keine politischen oder religiösen Aussagen erlaubt. Wer das missachtet, kann vom Contest ausgeschlossen werden.
  7. Die Bühne ist nach dem Auftritt sauber zu hinterlassen.
  8. Die Bühne darf beim Auftritt nicht beschädigt oder verschmutzt werden.
  9. Für den Auftritt beim Finale bieten wir den Teams max. 2 Headsets oder 2 Handmikrophone an.

Regeln zum Cosplay

  1. Kostüme dürfen folgende Dinge nicht bewerben: Alkohol, illegale Drogen, Tabak, Waffen (oder den Gebrauch des Vorgenannten), Aktivitäten, die nicht sicher oder gefährlich erscheinen, politische Programme oder Nachrichten irgendwelcher Art.
  2. Kostüme dürfen nicht obszön, diskriminierend oder anstößig sein und keine Form von Hass oder Hassgruppen befürworten.
  3. Kostüme dürfen weder die VIECC® Vienna Comic Con, deren Partner-Events oder andere Personen, Produkte oder Unternehmen verleumden, falsch darstellen oder abschätzige Bemerkungen über diese enthalten.
  4. Kostüme dürfen nicht Mitteilungen oder Bilder kommunizieren, die nicht zum positiven Image und/oder Wohlwollen passen, mit der VIECC® assoziiert werden möchte.
  5. Kostüme dürfen keinerlei Gesetzesbruch darstellen oder selbst sein.
  6. Bitte sehe davon ab, Substanzen zu tragen, die möglicherweise Kostüme anderer TeilnehmerInnen stören. Wenn du Körperbemalung oder Make-Up trägst, dann achte darauf, dass diese nicht mit anderen in Berührung kommt. Hinterlasse nichts auf der Bühne, das andere Kostüme beschädigen könnte. Am besten du hinterlässt gar nichts auf der Bühne.
  7. Keine Nacktheit. Alle Kostüme sollten genug verhüllen, um in der Öffentlichkeit getragen werden zu können und sollten geschmackvoll für eine familienfreundliche Veranstaltung sein. Blut, Gewaltdarstellungen oder andere anstößige Elemente können nach Beurteilung durch die JurorInnen Anlass für eine Disqualifizierung sein.
  8. Alle Kostüme müssen von ihren TrägerInnen selbst hergestellt worden sein. Ein Teil des Kostüms (z. B. Catsuit, Strumpfhose oder Schuhe) darf aus gekauften Fertigprodukten bestehen, mindestens 50 % des Kostüms sollte das Team jedoch selbst hergestellt haben. Wenn du starke Veränderungen an einer im Handel gekauften Kleidung vorgenommen hast und damit am Contest teilnehmen möchtest, musst du im Vorfeld erklären, welche Änderungen das waren und welche Arbeitsschritte in diesen Änderungen nötig waren. Unveränderte im Handel gekaufte Zusammenstellungen von Kleidungsstücken zur Darstellung einer Figur oder einer „Kostümierung“ sind NICHT erlaubt.
  9. Elektrische Anschlüsse werden nicht zur Verfügung gestellt. Wenn dein Kostüm Elektrizität benötigt, muss dies Teil des Kostümdesigns sein.
  10. Flügel, große Requisiten oder große Kostüme sind gut, aber wenn dein Kostüm mehr als 2,5 Meter hoch oder 1,5 Meter breit ist, könntest du Schwierigkeiten haben, durch die Türen zu kommen. Gestalte daher Flügel und andere Teile, die dein Kostüm so groß machen, nach Möglichkeit abnehmbar. Wir haben kein Limit bezüglich der Größe von Kostümen, aber bitten dich, während deines Auftritts vorsichtig und aufmerksam zu sein. Du haftest für JEDE Beschädigung an Bühne, Beleuchtung, technischen Aspekten, Messeeigentum und Eigentum von anderen.
  11. Dein Kostüm muss Bewegung mit begrenzter Unterstützung ermöglichen. Dein Kostüm darf deine Fähigkeit auf die Bühne zu kommen und wieder zurück nicht behindern. Darüber hinaus, kann dein Kostüm nicht auf der Bühne gebaut werden.
  12. Cosplay muss einem existierenden Medium entspringen. (Keine Eigenkreationen.)

Regeln
zum Waffen und Requisten

  1. Sämtliche waffenförmigen Requisiten müssen der Waffenrichtlinie der Partnerevents entsprechen.
  2.  Für die Qualifikation bei der VIECC® 2024 und für das Finale 2025 gelten folgenden Reglen. Folgende Gegenstände sind auf der VIECC® generell verboten:
    1. Funktionsfähige Feuerwaffen (einschließlich Soft-Air-Waffen, Luftdruckgewehre oder -pistolen, Spielzeugpistolen, Paintball-Gewehre und Gaspistolen)
    2. Realistische Feuerwaffenattrappen (einschließlich Nachbauten, Nachempfindungen oder Spielzeug, die für funktionsfähige Feuerwaffen gehalten werden könnten)
    3. Funktionsfähige Projektilwaffen (einschließlich Blasrohre, Armbrüste, Pfeil und Bogen, Luftschlangenspray, Schleudern, Wasserballone und Wasserpistolen)
    4. Waffen mit geschärften Metallklingen (einschließlich Äxte, Dolche, Klappen, Messer, Kunai, Shuriken, Schwerter, Stockdegen und Klappmesser)
    5. Sprengstoffe (einschließlich Knall- und Feuerwerkskörper)
    6. Chemische Waffen (einschließlich Streitkolben und Pfefferspray)
    7. Stumpfe Waffen (einschließlich Schlagringe, Knüppel und Nunchaku)
    8. Harte waffenförmige Requisiten (einschließlich Requisiten aus Metall, Glasfaser und Glas)
    9. Instrumente, die einen exzessiven Lärm verursachen, wie Vuvuzelas
    10. Senfspray
  3. Die Nutzung von Requisiten auf der Bühne ist für das Finale der S1 erlaubt. Die Requisiten und der Transport müssen von den Teams selber organisiert werden.
  4. Die Requisiten dürfen keine Gefahr für das Publikum, die Teilnehmer und die Bühne darf stellen.
  5. Bühnenrequisiten dürfen nicht höher als 2,3m hoch sein.
  6. Die Requisiten dürfen nur in einer bestimmten Area auf der Bühne aufgebaut werden. Die Masse der Area werden den Teilnehmer bei der Anmeldung bekannt gegeben.

Sonstige Regeln

  1. AEE behält sich das Recht vor, den Contest oder jeden Teil davon abzusagen, auszusetzen und/oder modifizieren, wenn Betrug, technisches Versagen, höhere Gewalt oder irgendein anderer Faktor außerhalb der Kontrolle von AEE nach alleinigem Ermessen von AEE die Integrität oder den ordentlichen Ablauf des Contest beeinträchtigt. AEE behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen alle Personen zu disqualifizieren, von denen es annimmt, dass sie den Zutrittsprozess oder den Ablauf des Contest manipulieren oder die den offiziellen Regeln dieser oder irgend einer anderen Veranstaltung zuwider handeln oder die sich unsportlich oder störend verhalten. Jeder Versuch irgendeiner Person, den legitimen Betrieb des Contest zu unterminieren kann zusätzlich eine Verletzung österreichischer Gesetze darstellen und AEE behält sich für den Fall des Versuchs das Recht vor, von solchen Personen im gesetzlich zulässigen Ausmaß Entschädigung einzufordern. Die Nicht-Durchsetzung einer Bestimmung dieser offiziellen Regeln durch AEE setzt die betreffende Bestimmung nicht außer Kraft.
  2. Haftungsbeschränkung: AEE haftet nicht für: (1) falsche oder ungenaue Angaben, unabhängig davon, ob diese durch Teilnehmer, Schreib- oder Druckfehlern oder von im Zusammenhang mit dem Contest verwendeter Ausrüstung oder Software verursacht wurden; (2) technische Gebrechen jedweder Art wie insbesondere Fehlfunktionen, Unterbrechungen oder Abschaltungen von Telefonleitungen oder der Netzwerkhard- bzw -software; (3) unautorisierte Eingriffe in den Zutrittsprozess oder den Bewerb selbst; (4) technische oder menschliche Fehler, die in der Verwaltung des Bewerbs oder in der Verarbeitung der Einreichungen auftreten können; (5) jedwede Verletzung von Personen oder Vermögenschäden, die direkt oder indirekt, ganz oder teilweise durch die Teilnahme einer Person an dem Bewerb oder durch die Inanspruchnahme des Preises sowie durch dessen Missbrauch verursacht wurden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Sollte die Bewerbung eine(r) TeilnehmerIn aus irgendwelchen Gründen nachweislich irrtümlich gelöscht, verloren sonst wie zerstört worden sein, bleibt dem Teilnehmer nur, eine erneute Bewerbung abzuschicken, sofern dies möglich ist. Sollte der Bewerb oder ein Teil davon aus welchen Gründen auch immer abgebrochen werden, kann AEE nach alleiniger eigener Entscheidung den Preis auch durch Ziehung aus allen bis zum Abbruch des Bewerbs eingegangenen gültigen Bewerbungen vergeben.
  3. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, AEE gegen sämtliche Schadenersatzansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten die aus ihrer Teilnahme am Bewerb sowie aus Vor- oder Nachbearbeitungsarbeiten erwachsen (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz durch AEE ausgeschlossen). TeilnehmerInnen sind ferner haftbar für alle von ihnen AEE zugefügten Schäden und für alle durch ihr Kostüm verursachten Schäden am Veranstaltungsort (z. B. durch Feuer, Explosion, entweichende Flüssigkeiten oder Dämpfe) sowie Verletzungen von Dritten; dies gilt auch für Beschädigungen an zum Bewerb mitgebrachtem Eigentum der TeilnehmerInnen oder Dritter. TeilnehmerInnen dürfen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht mit tatsächlichen oder behaupteten Gegenforderungen aufrechnen.